AGBs

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Jede Auftragserteilung gilt als Annerkennung der Geschäftsbedingungen

1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangaben werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preis-vereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.

2. Urheberrechte
Der Besteller erklärt, alle Rechte an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend, die Haftung für alle Schäden, die durch etwailige nicht berechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen können. Vervielfältigungen von Dokumenten können von uns als Kopie gekennzeichnet werden!

3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

b) Anderenfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.

c) Der Besteller kann eine Woche nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Auftragnehmer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Auftragnehmer in Verzug.

Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragsnehmers auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Auftragnehmer nach Ablauf der Wochenfrist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf Schadenersatz, statt der Lieferung, beschränkt sie der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 20% der vereinbarten Vergütung.

Wird der vereinbarte Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Auftragnehmer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.

4. Gewährleistung

a) Auch bei Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung, … auftreten, die deshalb vorbehandelt werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Zoomen oder Drehungen der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie wenn aufgrund fehlender zugesicherte Eigenschaft zwingend gehaftet wird, sind
ausgeschlossen.

b) Für Handelsware wird die von dem Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

c) Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.

5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Arbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist vom Auftraggeber keine Angabe über die Ausführung gemacht, so kann der Auftragnehmer nach eigener Auffassung über die sachgerechte Ausführung entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig den Angaben des Auftraggebers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (Beschädigungen, Flecken …) verursacht durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.
Beanstandungen sind sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Der Fehler wird versucht, nachträglich behoben zu werden. Ist dies nicht möglich, leistet der Auftragnehmer schnellstmöglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht anerkannt werden, sowie nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne das es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

7. Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar.
Bei Aufträgen, die für Rechnungen eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers.

9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.